Regelkonformes Verhalten sowie der Schutz des Unternehmens und unserer Mitarbeiter/innen vor unangemessenem und rechtswidrigem Verhalten hat bei Stahl- und Metallbau IHNEN GmbH & Co. KG oberste Priorität. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Wir geben die Möglichkeit Fehlverhalten zu melden. Das dafür eingeführte Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Beruht die Meldung auf wahren Tatsachen hat ihr gegebener Hinweis keine Nachteile für Sie (Kündigung, Abmahnung usw.).
Sie haben die Möglichkeit, Missstände und Fehlverhalten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Verstöße gegen Gesetze oder interne Bestimmungen), von denen Sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen, per Brief, E-Mail, telefonisch, persönlich oder über die E-Mail-Adresse Hinweisgeber@stahlbau.de zu melden.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Stahl- und Metallbau IHNEN GmbH & Co. KG
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